Regeln im Domchor
Auszug aus dem Domchor-Regelwerk:
Der Bremer Domchor pflegt die geistliche Chormusik am St.-Petri-Dom zu Bremen
sowohl regelmäßig im Rahmen von Gottesdiensten als auch in Form von Konzerten
mit hohem künstlerischem Anspruch im Bremer Dom und auf Konzertreisen.
Mitglied im Bremer Domchor wird, wer nach einer Probezeit dem Kantor
vorgesungen und dabei seine stimmliche Eignung nachgewiesen hat.
Jedes Chormitglied verpflichtet sich, regelmäßig an den Chorproben teilzunehmen.
Wer an einer Probe, einem Gottesdienst oder einem Konzert nicht teilnehmen kann,
informiert rechtzeitig seine Stimmsprecherin oder seinen Stimmsprecher. An einem
Konzert kann mitwirken, wer an den Chorproben, am Probenwochenende und an
der Generalprobe ausreichend teilgenommen hat. Als Faustregel gilt eine Teilnahme
von mindestens 80 % der Probenzeit. Über Ausnahmen entscheidet der Kantor.
Der Bremer Domchor pflegt die geistliche Chormusik am St.-Petri-Dom zu Bremen
sowohl regelmäßig im Rahmen von Gottesdiensten als auch in Form von Konzerten
mit hohem künstlerischem Anspruch im Bremer Dom und auf Konzertreisen.
Mitglied im Bremer Domchor wird, wer nach einer Probezeit dem Kantor
vorgesungen und dabei seine stimmliche Eignung nachgewiesen hat.
Jedes Chormitglied verpflichtet sich, regelmäßig an den Chorproben teilzunehmen.
Wer an einer Probe, einem Gottesdienst oder einem Konzert nicht teilnehmen kann,
informiert rechtzeitig seine Stimmsprecherin oder seinen Stimmsprecher. An einem
Konzert kann mitwirken, wer an den Chorproben, am Probenwochenende und an
der Generalprobe ausreichend teilgenommen hat. Als Faustregel gilt eine Teilnahme
von mindestens 80 % der Probenzeit. Über Ausnahmen entscheidet der Kantor.
Chorsängerin - 30. Juni, 09:35